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KANZLEI HEMMERICH HEIDELBERG

Rechtsanwalt | Fachanwalt | Europajurist

Rechtsanwalt GEORG HEMMERICH.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Europajurist (Univ. Würzburg)

Kontakt aufnehmen:

06221-321 74 63

POSTSTRASSE 44. 69115 HEIDELBERG

TEL: 06221 – 321 74 63. FAX: 06221- 725 87 32

hemmerich@kanzlei-hemmerich.de

WICHTIGE THEMEN:

  • Widerruf von Kreditverträgen (viel Erfahrung, über 1000 Fälle, viele Urteile, viele Vergleiche)
  • Widerspruch bei Versicherungen (viel Erfahrung, Urteile, Vergleiche)
  • Schadensersatz bei Falschberatung zur Kapitalanlage (viel Erfahrung, Urteile, Vergleiche)
  • Schadensersatz bei Schrottimmobilien (viel Erfahrung, Urteile Vergleiche)
  • Schadensersatz bei gescheiterter Geldanlage (viel Erfahrung, Urteile, Vergleiche)
  • Abwehr Forderungen des Insolvenzverwalters

Die erfolgreiche Vertretung von geschädigten Anlegern oder Bankkunden erfordert vor allem die Beachtung des individuellen Sachverhalts und besonderen persönlichen Situationen des Mandanten. Die vielfachen Rufe im Internet nach Sammelklagen lassen in der Regel die Besonderheiten des Einzelfalls untergehen. Sammelklagen sind im deutschen Rechtssystem noch nicht so angekommen, wie das in anderen Rechtsordnungen erscheinen mag. Für die überwiegende Anzahl der geschädigten Anleger ist eine Sammelklage der schwierigere Weg.

Eine intensive Beschäftigung mit der speziellen Rechtsmaterie des Bank- und Kapitalmarktrechts und die Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für uns selbstverständlich – wir bearbeiten seit vielen Jahren diese Rechtsgebiete schwerpunktmäßig.

Nicht selten sind die Anleger durch eine gescheiterte Kapitalanlage (geschlossener Immobilienfonds, sog. Schrottimmobilie, denkmalgeschützte Immobilie) in schwierigster finanzieller Situation. Hierauf ist besonders im Hinblick auf die familiäre und berufliche Situation Rücksicht zu nehmen, denn eine falsche Strategie kann schnell eine zerrüttete Familie oder das endgültige wirtschaftliche Aus bedeuten. Auch hier führen Sammelklagen in Regel zu deutlich längeren Verfahrenszeiten, was oft eine Familie über die Belastungsgrenze bringt.

Unternehmen aus dem In- und Ausland, vor allem aus Italien, beraten wir in Fragen des Gesellschafts-, des Vertrags- des Insolvenzrechts sowie des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. UN Kaufrecht). Italienischen Mandanten können zu den Bürozeiten meist einen Ansprechpartner in ihrer Landessprache erreichen.

Unternehmen und Verbraucher aus dem türkischsprachigen Raum beraten und vertreten wir in allen Fragen des Verbraucherschutzrechtes, des Gesellschafts- und Vertragsrechts. Türkischsprachige Mandanten können zu unseren Bürozeiten in der Regel einen Ansprechpartner in ihrer Landessprache erreichen.

Weitere Interessenschwerpunkte bilden bei uns das Mietrecht, das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht, das Versicherungsrecht, das Anwaltshaftungsrecht, Vertragsrecht sowie Erbrecht als auch Insolvenzrecht.