Kategorienarchiv: Allgemein

–> Gute Nachrichten für Darlehensnehmer: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil gegen die Kreissparkasse Saarlouis, Az.: C-66/19, festgestellt, dass Art. 10 der Verbraucherkreditvertrag Richtlinie eine klare und prägnante Form der Aufklärung über die Frist für den Widerruf verlangt. Einfacher ausgedrückt: Nach meiner Einschätzung dürften die sogenannten „Kaskadenverweise“ in den Widerrufsinformationen mit dem Stichwort § 492 Abs.2 BGB als unwirksam kritisiert werden. Jeder Leser, der einen Kreditvertrag aus der Zeit 10.06.2010 bis 21.03.2016 in seinen Händen hält, kann nun einmal die Probe machen: Lesen Sie die Widerrufsinformation (sofern auffindbar). Gleich im ersten Satz ist von den Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB die Rede. Das Problem beginnt: In § 492 Abs. 2 BGB finden sich keine Pflichtangaben. Es wird auf andere Vorschriften verwiesen. Aber auch dort finden sich noch keine konkreten, listenhaften Pflichtangaben. Der Verbraucher muss sich die für ihn geltenden Pflichtangaben selbst zusammen suchen. Selbst für…

Weiterlesen

KANZLEI HEMMERICH HEIDELBERG Georg Hemmerich Rechtsanwalt und Europajurist (Univ. Würzburg) Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Telefon:+49-6221-321 74 63 Telefax:+49-6221- 725 87 32 Email: hemmerich@kanzlei-hemmerich.de Internet: www.kanzlei-hemmerich.de Kanzlei Hemmerich, Poststraße 44, 69115 Heidelberg, Germany Rechtsanwalt Georg Hemmerich studierte an der bayerischen Julius-Maximilians Universität zu Würzburg Rechtswissenschaft und Europarecht. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte Rechtsanwalt Hemmerich während seines Referendariats Stationen in Heidelberg, Hamburg, Freiburg und Frankenthal. Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft arbeitete Rechtsanwalt Hemmerich bis Sommer 2019 bei der Kanzlei Bornemann in Heidelberg und seitdem in seiner Kanzlei Hemmerich. Seit 2010 beschäftigt sich Rechtsanwalt Hemmerich hauptsächlich mit rechtlichen Fragestellungen und der Lösung komplexer Probleme des Bank- und Kapitalmarktrechtes, wobei hier früher in der Kanzlei Bornemann und nun in der Kanzlei Hemmerich zumeist private Kapitalanleger vertreten werden. Ebenfalls auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und des Mietrechtes ist Rechtsanwalt Hemmerich aus der Kanzlei Hemmerich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Rechtsanwalt Hemmerich hat die Voraussetzungen für die…

Weiterlesen

Liberty Europe Pro-Pensionsplan 4U – Widerspruchsbelehrung ist fehlerhaft – Gerade im Jahre 2004, wurden in erheblichem Umfang Lebens- und Rentenversicherungen vermittelt. Dies hängt damit zusammen, dass durch eine Gesetzesänderung das sogenannte „Steuerprivileg“ der Lebensversicherungen abgeschafft wurde. Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter gewissen Voraussetzungen komplett steuerfrei. Aus diesem Grunde wurden im Jahre 2004 durch zahlreiche Vermittler auch der Pro-Pensionsplan 4U der Liberty Europe vermittelt. Die Belehrung des Versicherers über das Widerspruchsrecht ist allerdings in den meisten Fällen aus mehreren Gründen nicht zutreffend. Aus diesem Grunde ist ein Widerspruch nach wie vor noch möglich. Der Vorteil eines Widerspruchs liegt darin, dass der Versicherungsnehmer die von ihm geleisteten Beiträge zurückfordern kann. Hiervon darf der Versicherer einen eventuell bereits bezahlten Rückkaufswert abziehen. Ebenso darf der Versicherer die Risikoanteile abziehen. Das sind die Kosten, die für den Versicherungsschutz anfallen, den der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages erhalten…

Weiterlesen

3/3