Liberty Europe Pro-Pensionsplan 4U
– Widerspruchsbelehrung ist fehlerhaft –
Gerade im Jahre 2004, wurden in erheblichem Umfang Lebens- und Rentenversicherungen vermittelt. Dies hängt damit zusammen, dass durch eine Gesetzesänderung das sogenannte „Steuerprivileg“ der Lebensversicherungen abgeschafft wurde. Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter gewissen Voraussetzungen komplett steuerfrei. Aus diesem Grunde wurden im Jahre 2004 durch zahlreiche Vermittler auch der Pro-Pensionsplan 4U der Liberty Europe vermittelt. Die Belehrung des Versicherers über das Widerspruchsrecht ist allerdings in den meisten Fällen aus mehreren Gründen nicht zutreffend. Aus diesem Grunde ist ein Widerspruch nach wie vor noch möglich. Der Vorteil eines Widerspruchs liegt darin, dass der Versicherungsnehmer die von ihm geleisteten Beiträge zurückfordern kann. Hiervon darf der Versicherer einen eventuell bereits bezahlten Rückkaufswert abziehen. Ebenso darf der Versicherer die Risikoanteile abziehen. Das sind die Kosten, die für den Versicherungsschutz anfallen, den der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages erhalten hat. Der Versicherer darf ferner die angeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag gegenrechnen. Des Weiteren muss sich der Versicherungsnehmer gerade bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Fondsverluste anrechnen lassen. Der Versicherer darf nicht die Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen. Gerade hierin liegt ein erheblicher Vorteil des Widerspruchs, da in den meisten Verträgen die Abschluss- und Verwaltungskosten enorm waren.
In der Vergangenheit hat sich die Liberty Europe außergerichtlich äußert vergleichsbereit gezeigt. Für einige Mandanten konnten daher ohne Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens kurzfristig recht hohe Erstattungsbeträge realisiert werden.
Sollten auch Sie einen Pro-Pensionsplan 4U bei der Liberty Europe abgeschlossen haben, bestehen große Chancen, dass ein Widerspruch noch heute möglich ist und Sie hierdurch einen Großteil der von Ihnen bezahlten Prämie zurück erhalten können.
Ein Widerspruch ist auch dann noch möglich, wenn der Versicherungsvertrag bereits gekündigt wurde.
Sollten Sie Fragen rund um den Pro-Pensionsplan 4U der Liberty Europe oder generell zum Widerspruch bzw. Rücktritt von Lebens-/Rentenversicherungen haben, steht Ihnen RA Hemmerich aus unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter „Kontakt zu uns„.
Heidelberg.
Hemmerich, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht